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Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte – GOT

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Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.

Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70
Ersetzt V 7830-1-4 v. 28.7.1999 I 1691 (GOT)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25