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Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens – GNG

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1Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert.
2Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25