(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1994 +++)
Art. 1: BGA-NachfG 2120-4-1
Art. 2: Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene
Art. 3 bis 9: Änderungsvorschriften
Art. 10: Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Art. 11: Inkrafttreten
1Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert.
2Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.
Die auf den Artikeln 1 und 3 bis 8 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.