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Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen – GlPrZRheinbachV 2017

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Oktober 2026 außer Kraft.

Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25