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Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen – GlPrZRheinbachV 2017

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1Die vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2026 vom Staatlichen Berufskolleg Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:
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Bezeichnung des Prüfungszeugnisses
des Staatlichen Berufskollegs
Glas-Keramik-Gestaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen in Rheinbach
Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Glaser/Glaserin
Fachrichtung Verglasung und Glasbau
Glaser/Glaserin im Gewerbe der Anlage A Nummer 39 der Handwerksordnung „Glaser“
Fachrichtung Verglasung und Glasbau
Abschlussprüfung als Glasveredler/Glasveredlerin
Fachrichtungen:
Kanten- und Flächenveredelung
Schliff und Gravur
Glasmalerei und Kunstverglasung
Glasveredler/Glasveredlerin
Fachrichtungen:
Kanten- und Flächenveredelung
Schliff und Gravur
Glasmalerei und Kunstverglasung
und
Glasveredler/Glasveredlerin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 34 der Handwerksordnung „Glasveredler“
Fachrichtungen:
Kanten- und Flächenveredelung
Schliff und Gravur
Glasmalerei und Kunstverglasung

Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25