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Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen – GlPrZMichelstadtV 2019

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25