GlPrZMichelstadtV 2019
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Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen – GlPrZMichelstadtV 2019
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Schlussformel
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Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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