print

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin – GlAusbV 2001

arrow_left arrow_right

1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau
gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25