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Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin – GlasVAusbV

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1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25