(1) 1Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Glaser-Handwerk.
2Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
(2) 1Als Situationsaufgabe sind vier der folgenden Arbeiten auszuführen, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts sind:
2
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe ist die Summe der Einzelbewertungen für die vier ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2, für die das arithmetische Mittel gebildet wird.