GGArt91cÄndVtr 1
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Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG – GGArt91cÄndVtr 1
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Präambel
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Art 1 Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
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Art 2 Bekanntmachungserlaubnis
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Art 3 Inkrafttreten
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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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