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Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag – GGArt91cÄndVtr2G

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) 1Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Zweiten
IT-Änderungsstaatsvertrags
nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt.
2Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder der IT-Staatsvertrag nach seinem § 12 Absatz 2 außer Kraft tritt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25