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Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens – GeldWNOBauSparkAnO

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Auf Grund der §§ 7 und 9 der Dreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) wird im Einvernehmen mit den übrigen Aufsichtsbehörden und der Bank deutscher Länder folgendes angeordnet:

Geändert durch § 16 G v. 22.1.1964 I 33
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25