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GasSpFüllstV
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Verordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen – GasSpFüllstV
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§ 3 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf d. 31.3.2027
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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