α
GasSpFüllstV
print
Verordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen – GasSpFüllstV
arrow_left
arrow_right
§ 2 Außerkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft.
V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf d. 31.3.2027
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung