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Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin – ForstWiAusbV 1998

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Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25