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Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973 – FMVtr1973G

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1Dem in Malaga-Torremolinos am 25. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Fernmeldevertrag einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.
2Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll und die Zusatzprotokolle I bis VI vom 25. Oktober 1973 werden nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25