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Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fleischer-Handwerk – FleiMstrV

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Über das abgeschlossene Meisterprüfungsprojekt hat der Prüfling in einem Fachgespräch nachzuweisen, dass er befähigt ist,

1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
2.
den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begründen,
3.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Geändert durch Art. 2 Abs. 75 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25