Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
Erster Abschnitt Flaggenrecht der Seeschiffe
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1. Recht zur Führung der Bundesflagge
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2. Ausweis über die Berechtigung zur Führung der
Bundesflagge
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3. Verbot anderer Nationalflaggen, Ausnahmen
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4. Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
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5. Verleihung der Befugnis zur Führung der
Bundesflagge
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6. Internationales Seeschiffahrtsregister
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7. Stammdatendokumentation
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Zweiter Abschnitt Flaggenführung der Binnenschiffe
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Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
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Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
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