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Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin – FKeramAusbV

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Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26