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Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin – FKeramAusbV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 1995, 100 - 102)

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
1 2 3
1 2 3 4
1 Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläutern
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) a) Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
b) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c) Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
b) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
c) wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
d) Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leichtentzündbaren Stoffen ausgehen, beachten
e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
f) Gefahren, die bei der Anwendung des elektrischen Stroms entstehen, beschreiben
g) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 5) a) Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen
b) Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwenden
c) Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
d) Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig halten
e) Arbeitsergebnisse unter Beachtung der Qualitätssicherung kontrollieren und bewerten
6 Entformen, Lagern und Transportieren von Figuren und Figurenteilen (§ 3 Nr. 6) a) Formlinge aus der Form entnehmen
b) Formlinge auf Fehler überprüfen und gegebenenfalls nachbessern
c) Formlinge zur weiteren Verarbeitung transportieren und lagern
7 Produktionsablauf in der Feinkeramik (§ 3 Nr. 7) bei 13 13  
a) betriebsbedingten Vorstudien
b) der Modellentwicklung
c) der Masseherstellung
d) der Formenherstellung und -pflege
e) dem Glasierverfahren
f) dem Dekorationsverfahren
g) dem Brennprozeß
h) der Qualitätskontrolle und der Nachbearbeitung
mitwirken
8 Formen von Figurenteilen (§ 3 Nr. 8) a) Formen kontrollieren und Arbeitsmassen bereitstellen 6    
b) plastische Arbeitsmassen portionieren
c) hohle Figurenteile einformen
d) volle Figurenteile einformen
9 Gießen von Figurenteilen (§ 3 Nr. 9) a) Formen kontrollieren und Arbeitsmassen bereitstellen 8    
b) Hohlgußverfahren unter Beachtung der Scherbenbildung anwenden
c) Vollgußverfahren anwenden
10 Retuschieren von Figurenteilen (§ 3 Nr. 10) a) Formennähte durch Überarbeiten entfernen 12 6  
b) Figurenteile nachmodellieren     10
11 Zusammensetzen von Figurenteilen einschließlich Retuschieren (§ 3 Nr. 11) a) Ansatzflächen auf Paßfähigkeit prüfen und gegebenenfalls nacharbeiten 7 5  
b) Ansatzflächen aufrauhen und gegebenenfalls ausschneiden
c) Garnierschlicker auf Ansatzflächen auftragen
d) Einzelteile ansetzen
e) Ansatzstellen verarbeiten 6 2  
f) mehrteilige Figuren zusammensetzen und retuschieren     15
g) Modellierungen ergänzen   14 7
12 Belegarbeiten (§ 3 Nr. 12) a) Belegteile freihandformen oder einformen   6 10
b) Belegteile angarnieren
13 Vorbereiten der Rohlinge für Trocknung und Brand (§ 3 Nr. 13) a) paßgenaue Stützen anfertigen   6  
b) paßgenaue Stützen an der vorgesehenen Position der Figur anbringen
c) Trocknungsfehler feststellen und gegebenenfalls beheben     4
d) weitere Brennhilfsmittel auswählen und einsetzen
14 Gießen, Drehen und Fertigmachen von Geschirr (§ 3 Nr. 14) a) Hohlgeschirr eindrehen     6
b) Flachgeschirr überdrehen
c) Hohl- und Flachgeschirr gießen
d) Formlinge verputzen und verschwammen

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25