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Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018 – FinAusglG2018DV 2

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1Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018 vom 26. März 2018 (BGBl. I S. 407) außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25