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Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015 – FinAusglG2015DV 2

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1Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015 vom 27. März 2015 (BGBl. I S. 365) außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25