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Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 – FinAusglG2013DV 2

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1Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 vom 25. März 2013 (BGBl. I S. 601) außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26