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FinAusglG1970DV 2
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Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970 – FinAusglG1970DV 2
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§ 5 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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