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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk – FertigPlTischlPrV

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Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25