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Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene – FEhrPensAnO

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2Für den Anspruch auf Kinderzuschlag gelten die Bestimmungen des § 7.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25