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Verordnung zur Anpassung von Arzneimittel-Festbeträgen – FAVO

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1Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
2Die nach § 1 angepassten und nach § 2 angeglichenen Festbeträge werden mit Wirkung vom 1. Januar 2002 angewendet; bis zu diesem Zeitpunkt werden die bisherigen Festbeträge angewendet.

Geändert durch § 3 Abs. 2 V v. 21.1.2003 I 93
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25