(1) 1Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in Kraft.
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2Mit dem gleichen Zeitpunkt treten unbeschadet der Absätze 2 und 3 alle ihm entgegenstehenden und inhaltsgleichen Vorschriften außer Kraft, insbesondere folgende Verordnungen und Bekanntmachungen mit den zu ihrer Änderung, Ergänzung und Durchführung erlassenen Verordnungen, Erlassen und Bekanntmachungen:
(2) (weggefallen)
(3) (gegenstandslos)