Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz – FahrlG2018DV

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Erster Abschnitt

Anforderungen an
Fahrlehrer und Fahrschulen
§  1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
§  2 Anwärterschein und Fahrlehrerschein
§ 2a Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft
§  3 Unterrichtsräume
§  4 Lehrmittel
§  5 Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
§  6 Ausbildungsnachweis
§  7 Preisaushang

Zweiter Abschnitt

Anforderungen an
Fahrlehrerausbildungsstätten
§  8 Verantwortliche Leitung
§  9 Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 11 Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 12 Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte

Dritter Abschnitt

Anforderungen an
Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
§ 13 Inhalt der Einweisungslehrgänge
§ 14 Dauer und Leitung der Lehrgänge

Vierter Abschnitt

Überwachung
§ 15 Überwachungspersonal
§ 16 Qualitätssichernde Anordnungen

Fünfter Abschnitt
§ 17 Fortbildung

Sechster Abschnitt
§ 18 Örtliches Fahrlehrerregister

Siebter Abschnitt

Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 19 Übergangsbestimmungen
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1.1
(zu § 2 Absatz 1)
Anwärterschein Fahrlehrer
Anlage 1.2
(zu § 2 Absatz 1)
Fahrlehrerschein
Anlage 1a
(zu § 2a)
Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
Anlage 2
(zu § 3)
Unterrichtsräume
Anlage 2a
(zu § 4 Absatz 2)
Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form
Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1)
Ausbildungsnachweis/Ausbildungsbescheinigung
Anlage 4
(zu § 7)
Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 18.3.2022 I 498
Ersetzt V 9231-7-9 v. 19.6.2012 I 1346 (FahrlGDV 2012)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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