§ 1Ort und Ablauf der Ausbildung§ 2Fahrlehrerausbildungsstätte§ 3Ausbildungsfahrschule§ 4Einweisungsseminar§ 5Übergangsbestimmungen
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an FahrlehrerausbildungsstättenAnlage 2 (zu § 3 Absatz 1)Qualitätskriterien für die FahrschulausbildungAnlage 3 (zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im LehrpraktikumAnlage 4 (zu § 4)Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 18.3.2022 I 498
Ersetzt V 9231-7-11 v. 19.6.2012 I 1307 (FahrlAusbO 2012)