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Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung – FahrlAusbV

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§ 1 Ort und Ablauf der Ausbildung § 2 Fahrlehrerausbildungsstätte § 3 Ausbildungsfahrschule § 4 Einweisungsseminar § 5 Übergangsbestimmungen
Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1)
Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1)
Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung
Anlage 3
(zu § 3 Absatz 1)
Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum
Anlage 4
(zu § 4)
Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 18.3.2022 I 498
Ersetzt V 9231-7-11 v. 19.6.2012 I 1307 (FahrlAusbO 2012)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25