EVV
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Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV – EVV
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Der Bundesrat hat zugestimmt.
Änderung durch Art. 16 G v. 16.1.2026 I Nr. 14 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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