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Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung – EVerbrStBV

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Einzelsteuergesetze, die weitere, auch für eingeführte Waren geltende Verbrauchsteuerbefreiungen vorsehen, bleiben unberührt.

Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 1.7.2011 I 1308
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25