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Gesetz zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union – EUVtrG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25