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Verordnung über Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Verfütterung von bestimmten Erzeugnissen mit Pestizidrückständen – EURHGAusnahmV

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.8.2024 I Nr. 265
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25