print

Gesetz über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates – EuRatWahlG

arrow_left

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25