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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – EuLRaumÜbkG

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1Dem in Bern am 19. September 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 285 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25