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Gesetz zur Ausführung der versorgungsrechtlichen Regelungen der am 25. August 1953 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet – EStrCHEVRegAusfG

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

1. das in § 1 Absatz 2 Satz 1 anzuwendende Verfahren zur Ermittlung der Ruhestandsbezüge nach Schweizer Recht zu bestimmen;

2. die Zuständigkeit nach Nummer 1 auf das Bundeseisenbahnvermögen zu übertragen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25