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Eisenbahn-Signalordnung 1959 – ESO 1959

ABSCHNITT A: ALLGEMEINES  
    a) Geltungsbereich und Zuständigkeiten  
    b) Begriffsbestimmungen  
ABSCHNITT B: DIE SIGNALE  
  I. Hauptsignale (Hp)  
Halt Signal Hp 0
Fahrt Signal Hp 1
Langsamfahrt Signal Hp 2
(weggefallen) Signal Hp 00
  II. Vorsignale (Vr)  
Zughalt erwarten Signal Vr 0
Fahrt erwarten Signal Vr 1
Langsamfahrt erwarten Signal Vr 2
  III. Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)  
Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht Signal Sv 0
Fahrt! Fahrt erwarten Signal Sv 1
Fahrt! Halt erwarten Signal Sv 2
Fahrt! Langsamfahrt erwarten Signal Sv 3
Langsamfahrt! Fahrt erwarten Signal Sv 4
Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten Signal Sv 5
Langsamfahrt! Halt erwarten Signal Sv 6
  IV. Zusatzsignale (Zs)  
Ersatzsignal Signal Zs 1
Richtungsanzeiger Signal Zs 2
Richtungsvoranzeiger Signal Zs 2v
Geschwindigkeitsanzeiger Signal Zs 3
Geschwindigkeitsvoranzeiger Signal Zs 3v
Beschleunigungsanzeiger Signal Zs 4
Verzögerungsanzeiger Signal Zs 5
Gleiswechselanzeiger Signal Zs 6
Vorsichtsignal Signal Zs 7
Falschfahrt-Auftragssignal Signal Zs 8
  V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)  
Nachschieben einstellen Signal Ts 1
Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten Signal Ts 2
Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten Signal Ts 3
  VI. Langsamfahrsignale (Lf)  
Langsamfahrscheibe Signal Lf 1
Anfangscheibe Signal Lf 2
Endscheibe Signal Lf 3
Geschwindigkeitstafel Signal Lf 4
Anfangtafel Signal Lf 5
Geschwindigkeits-Ankündesignal Signal Lf 6
Geschwindigkeitssignal Signal Lf 7
  VII. Schutzsignale (Sh)  
Halt! Fahrverbot Signal Sh 0
Fahrverbot aufgehoben Signal Sh 1
Schutzhalt Signal Sh 2
Kreissignal Signal Sh 3
(weggefallen) Signal Sh 4
Horn- und Pfeifsignal Signal Sh 5
  VIII. Signale für den Rangierdienst (Ra)  
    A. Rangiersignale  
Wegfahren Signal Ra 1
Herkommen Signal Ra 2
Aufdrücken Signal Ra 3
Abstoßen Signal Ra 4
Rangierhalt Signal Ra 5
    B. Abdrücksignale  
Halt! Abdrücken verboten Signal Ra 6
Langsam Abdrücken Signal Ra 7
Mäßig schnell abdrücken Signal Ra 8
Zurückziehen Signal Ra 9
    C. Sonstige Signale für den Rangierdienst  
Rangierhalttafel Signal Ra 10
Wartezeichen Signal Ra 11
Grenzzeichen Signal Ra 12
Isolierzeichen Signal Ra 13
  IX. Weichensignale (Wn)  
    Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen  
Gerader Zweig Signal Wn 1
Gebogener Zweig Signal Wn 2
Signale für doppelte Kreuzungsweichen  
Gerade von links nach rechts Signal Wn 3
Gerade von rechts nach links Signal Wn 4
Bogen von links nach links Signal Wn 5
Bogen von rechts nach rechts Signal Wn 6
  X. Signale für das Zugpersonal (Zp)  
    A. Signale des Triebfahrzeugführers  
Achtungssignal Signal Zp 1
Handbremsen mäßig anziehen Signal Zp 2
Handbremsen stark anziehen Signal Zp 3
Handbremsen lösen Signal Zp 4
Notsignal Signal Zp 5
    B. Bremsprobesignale  
Bremse anlegen Signal Zp 6
Bremse lösen Signal Zp 7
Bremse in Ordnung Signal Zp 8
    C. Abfahrsignal  
Abfahren Signal Zp 9
(weggefallen)    Signal Zp 10
    D. Rufsignale  
Kommen Signal Zp 11
Grenzzeichenfrei Signal Zp 12
    E.    
    (weggefallen)  
  XI. Fahrleitungssignale (El)  
Ausschaltsignal Signal El 1
Einschaltsignal Signal El 2
"Bügel ab"-Ankündesignal Signal El 3
"Bügel ab"-Signal Signal El 4
"Bügel an"-Signal Signal El 5
Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern Signal El 6
  XII. Signale an Zügen (Zg)  
Spitzensignal Signal Zg 1
Schlußsignal Signal Zg 2
(weggefallen) Signal Zg 3
(weggefallen) Signal Zg 4
  XIII. Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)  
Rangierlokomotivsignal Signal Fz 1
Gelbe Fahne Signal Fz 2
(weggefallen) Signal Fz 3
(weggefallen) Signal Fz 4
  XIV.      
    (weggefallen)  
  XV. Rottenwarnsignale (Ro)  
Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge Signal Ro 1
Arbeitsgleise räumen Signal Ro 2
Arbeitsgleise schnellstens räumen Signal Ro 3
Fahnenschild Signal Ro 4
  XVI. Nebensignale (Ne)  
Trapeztafel Signal Ne 1
Vorsignaltafel Signal Ne 2
Vorsignalbaken Signal Ne 3
Schachbrettafel Signal Ne 4
Haltetafel Signal Ne 5
Haltepunkttafel Signal Ne 6
Schneepflugtafel Signal Ne 7
(weggefallen) Signal Ne 8
(weggefallen) Signal Ne 9
(weggefallen) Signal Ne 10
(weggefallen) Signal Ne 11
(weggefallen) Signal Ne 12
  XVII. Signale für Bahnübergänge (Bü)  
Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung Signal Bü 0
Der Bahnübergang darf befahren werden Signal Bü 1
Rautentafel Signal Bü 2
Merktafel Signal Bü 3
Pfeiftafel Signal Bü 4
Läutetafel Signal Bü 5
ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE  
  1. Allgemeine Bestimmungen  
  2. Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale  
  I. Signale an Zügen (Zg)  
Vereinfachtes Schlußsignal Signal Zg 102
  II. Signale für Bahnübergänge (Bü)  
Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung Signal Bü 100
Der Bahnübergang darf befahren werden Signal Bü 101
Rautentafel Signal Bü 102
Merktafel Signal Bü 103
  III. bis V.  
    (weggefallen)  
  3. Im Abschnitt B nicht enthaltene Signale  
Gefahranstrich Signal Ne 8
(weggefallen) Signal Zs V

ABSCHNITT A: ALLGEMEINES
a) Geltungsbereich und Zuständigkeiten

(1) 1Diese Verordnung gilt für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen.
2Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.

(2) Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.

(3) Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen

1.
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Eisenbahnen des Bundes (EB),
2.
die zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

(4) Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nicht bundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, genehmigen.

(5) 1Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde, erlassen werden.
2Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.

b) Begriffsbestimmungen

(6) Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

(7) 1Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend.
2Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.

(8) 1Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden.
2Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.

(9) 1Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.

1
2ABSCHNITT B: DIE SIGNALE

I. Hauptsignale (Hp)

(10) 1Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf.
2Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten.
3Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.

(11) Die Signale sind entweder Formsignale und zeigen ein oder zwei Flügel als Tageszeichen und ebenso viele Lichter als Nachtzeichen, oder sie sind Lichtsignale mit ein oder zwei Lichtern als Tages- und Nachtzeichen.

(12)

(13) 1Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein.
2Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal.
3Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen.
4Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1 000 bis 1 300 m.

(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Hp 0
Halt
... Signal Hp 1
Fahrt
... Signal Hp 2
Langsamfahrt
Fundstelle:
5BGBl II 1959, 1027, 1028)

II.
6Vorsignale (Vr)

(14) 1Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist.
2Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 oder Sh 2) ankündigen.

(15) Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.

(16) 1Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal.
2Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.

(17) 1Die
ortsfesten Formvorsignale
zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann.
2Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.

(18) Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.

(19) 1Die
Wärtervorsignale
zeigen die senkrechte runde Scheibe, wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Vr 0
Zughalt erwarten
... Signal Vr 1
Fahrt erwarten
... Signal Vr 2
Langsamfahrt erwarten
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1029, 1039)

III.
4Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)

(20) 1Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.

1
2Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf
einem Signalschirm
nebeneinander vereinigt.
3Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf.
4Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.

4
5(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Sv 0
Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht
... Signal Sv 1
Fahrt! Fahrt erwarten
... Signal Sv 2
Fahrt! Halt erwarten
... Signal Sv 3
Fahrt! Langsamfahrt erwarten
... Signal Sv 4
Langsamfahrt! Fahrt erwarten
... Signal Sv 5
Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten
... Signal Sv 6
Langsamfahrt! Halt erwarten
Fundstelle:
6BGBl II 1959, 1030, 1031)

IV.
7Zusatzsignale (Zs)

(21) 1Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

...
3Signal Zs 1 - Ersatzsignal -,

Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren

...
4Signal Zs 2 - Richtungsanzeiger -,

Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung

...
5Signal Zs 2v - Richtungsvoranzeiger -,

Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten

...
6Signal Zs 3 - Geschwindigkeitsanzeiger -,

Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden

...
7Signal Zs 3v - Geschwindigkeitsvoranzeiger -,

Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten

...
8Signal Zs 4 - Beschleunigungsanzeiger -,

Fahrzeit kürzen

...
9Signal Zs 5 - Verzögerungsanzeiger -,

Langsamer Fahren

...
10Signal Zs 6 - Gleiswechselanzeiger -,

Der Fahrweg führt in das benachbarte durchgehende Hauptgleis

...
11Signal Zs 7 - Vorsichtsignal -,

Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren! Weiterfahrt auf Sicht!

...
12Signal Zs 8 - Falschfahrt-Auftragssignal -

Fahrt auf falschem Gleis

Fundstelle:
13BGBl II 1959, 1031 - 1033; BGBl I 1972, 451)

(21a) 1Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.

1
2V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)

(22) 1Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Ts 1
Nachschieben einstellen
... Signal Ts 2
Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
... Signal Ts 3
Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1034; BGBl I 1972, 451)

VI.
4Langsamfahrsignale (Lf)

(23) 1Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen.
2Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.

2
3(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

...
4Signal Lf 1 - Langsamfahrscheibe -,

Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf

...
5Signal Lf 2 - Anfangscheibe -,

Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle

...
6Signal Lf 3 - Endscheibe -,

Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle

...
7Signal Lf 4 - Geschwindigkeitstafel -,

Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf

...
8Signal Lf 5 - Anfangtafel -,

Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muß durchgeführt sein

...
9Signal Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal -,

Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten

...
10Signal Lf 7 - Geschwindigkeitssignal -

Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden

Fundstelle:
11BGBl II 1959, 1035, 1036; BGBl I 1986, 1013)

VII.
12Schutzsignale (Sh)

(24) Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.

(25) 1Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Sh 0
Halt! Fahrverbot
... Signal Sh 1
Fahrverbot aufgehoben
... Signal Sh 2
Schutzhalt
... Signal Sh 3 - Kreissignal -
Sofort halten
... Signal Sh 4,
... Signal Sh 5 - Horn- und Pfeifsignal -
Sofort halten
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1036, 1037)

VIII.
4Signale für den Rangierdienst (Ra)

(26) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.

(27) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören

A.
die Rangiersignale,
B.
die Abdrücksignale,
C.
die sonstigen Signale für den Rangierdienst.

A. Rangiersignale

(28) 1Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Ra 1
Wegfahren
... Signal Ra 2
Herkommen
... Signal Ra 3
Aufdrücken
... Signal Ra 4
Abstoßen
... Signal RA 5
Rangierhalt
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1038, 1039)

B. Abdrücksignale

(29) Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.

(30) 1Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird.
2Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.

(31) 1Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt.
2Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.

2
3(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Ra 6
Halt! Abdrücken verboten
... Signal Ra 7
Langsam abdrücken
... Signal Ra 8
Mäßig schnell abdrücken
... Signal Ra 9
Zurückziehen
Fundstelle:
4BGBl II 1959, 1039)

C. Sonstige Signale für den Rangierdienst

(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Ra 10 - Rangierhalttafel -
Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden
... Signal Ra 11 - Wartezeichen -
Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten
... Signal Ra 12 - Grenzzeichen -
Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf
... Signal Ra 13 - Isolierzeichen -
Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung
Fundstelle:
5BGBl II 1959, 1040, 1041)

IX.
6Weichensignale (Wn)

(32) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.

(33) 1Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.

1
2Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen

(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Wn 1
Gerader Zweig
... Signal Wn 2
Gebogener Zweig
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1041)

Signale für doppelte Kreuzungsweichen

(34) 1Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, daß die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Wn 3
Gerade von links nach rechts
... Signal Wn 4
Gerade von rechts nach links
... Signal Wn 5
Bogen von links nach links
... Signal Wn 6
Bogen von rechts nach rechts
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1042)

X. Signale für das Zugpersonal (Zp)

(35) Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören

A.
die Signale des Triebfahrzeugführers,
B.
die Bremsprobesignale,
C.
das Abfahrsignal,
D.
die Rufsignale.

A. Signale des Triebfahrzeugführers

(36) 1Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Zp 1 - Achtungssignal -
Achtung
... Signal Zp 2
Handbremsen mäßig anziehen
... Signal Zp 3
Handbremsen stark anziehen
... Signal Zp 4
Handbremsen lösen
... Signal Zp 5 - Notsignal -
Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten -
Bremsen und Hilfe leisten
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1043)

B. Bremsprobesignale

(37) 1Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen.
2Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.

(38) 1Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Zp 6
Bremse anlegen
... Signal Zp 7
Bremse lösen
... Signal Zp 8
Bremse in Ordnung
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1044)

C. Abfahrsignal


(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Zp 9
Abfahren
... Signal Zp 10,
Fundstelle:
4BGBl II 1959, 1045; BGBl I 1972, 452)

D. Rufsignale


(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Zp 11
Kommen
... Signal Zp 12
Grenzzeichenfrei
Fundstelle:
5BGBl II 1959, 1045)

E.

(39) 1u.
2(40)

XI.
3Fahrleitungssignale (El)

(41) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.

(42) 1Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal El 1 - Ausschaltsignal -
Ausschalten
... Signal El 2 - Einschaltsignal
Einschalten erlaubt
... Signal El 3 - "Bügel ab"-Ankündesignal -
Signal "Bügel ab" erwarten
... Signal El 4 - "Bügel ab"-Signal -
Bügel ab
... Signal El 5 - "Bügel an"-Signal -
Bügel an
... Signal El 6
Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1046, 1047; BGBl I 1972, 452)

XII.
4Signale an Zügen (Zg)

(43) 1Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Zg 1 - Spitzensignal -
Kennzeichnung der Zugspitze
... Signal Zg 2 - Schlußsignal -
Kennzeichnung des Zugschlusses
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1048; BGBl I 1986, 1013)

(43a) 1Das Schlußsignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein.
2Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.

2
3...
4Signal Zg 3

...
5Signal Zg 4

XIII.
6Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)

(44) 1Die Signale kennzeichnen

a)
Rangierlokomotiven,
b)
Fahrzeuge, deren Besetzung besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert.

(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Fz 1 - Rangierlokomotivsignal -
Kennzeichnung einer Lokomotive im Rangierdienst
... Signal Fz 2 - Gelbe Fahne -
Kennzeichnung von Wagen, die während eines Stillagers mit Personal besetzt sind
Fundstelle:
2BGBl II 1959, 1049; BGBl I 1972, 452; BGBl I 1986, 1014)

...
3Signal Fz 3

...
4Signal Fz 4

XIV.

(45)

1XV.
2Rottenwarnsignale (Ro)

(46) 1Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Ro 1
Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge
... Signal Ro 2
Arbeitsgleise räumen
... Signal Ro 3
Arbeitsgleise schnellstens räumen
... Signal Ro 4 - Fahnenschild -
Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale Ro 2 und Ro 3 die Arbeitsgleise zu räumen sind
Fundstelle:
3BGBl II 1959, 1051)

XVI.
4Nebensignale (Ne)


(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Ne 1 - Trapeztafel -
Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben
... Signal Ne 2 - Vorsignaltafel -
Kennzeichnung des Standorts eines Vorsignals
Fundstelle:
5BGBl II 1959, 1051, 1052)

(46a) Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen

a)
an Stelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegabstands der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer Trapeztafel,
b)
als Hinweis auf ein Vorsignal, das nicht rechts neben oder über dem Gleis steht.

(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Ne 3 - Vorsignalbaken -
Ein Vorsignal ist zu erwarten
... Signal Ne 4 - Schachbrettafel -
Das Hauptsignal steht nicht unmittelbar rechts neben oder über dem Gleis
... Signal Ne 5 - Haltetafel -
Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen
... Signal Ne 6 - Haltepunkttafel -
Ein Haltepunkt ist zu erwarten
... Signal Ne 7 - Schneepflugtafel -
... Signal Ne 8 bis Signal Ne 12
Fundstelle:
6BGBl II 1959, 1052, 1053)

XVII.
7Signale für Bahnübergänge (Bü)

(46b) 1Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Bü 0
Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung
... Signal Bü 1
Der Bahnübergang darf befahren werden
... Signal Bü 2 - Rautentafel -
Ein Überwachungssignal ist zu erwarten
Fundstelle:
3BGBl I 1972, 453; BGBl I 1986, 1014)

(46c) 1Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.

1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;

... Signal Bü 3 - Merktafel -
Kennzeichnung des Einschaltepunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung
... Signal Bü 4 - Pfeiftafel -
Etwa 3 Sekunden lang pfeifen
... Signal Bü 5 - Läutetafel -
Es ist zu läuten
Fundstelle:
3BGBl I 1972, 454)

ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE

1. Allgemeine Bestimmungen

(47) Der Abschnitt C enthält die von den Bestimmungen in Abschnitt B in Form oder Bedeutung abweichenden oder dort nicht enthaltenen Signale, die mit Genehmigung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur während einer Übergangszeit verwendet werden dürfen.

(48) 1Der Geltungsbereich der Signale des Abschnitts C ist besonders angegeben.
2Stellen, die nach den Bestimmungen des Abschnittes C Ausnahmen oder Genehmigungen zu den Signalen des Abschnittes C erteilen können, werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt.

2
32. Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale

I. Signale an Zügen (Zg)

(Inhalt: nicht darstellbares

... Signal Zg 102 - Vereinfachtes Schlußsignal -
Fundstelle:
4BGBl I 1986, 1015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


II.
5Signale für Bahnübergänge (Bü)

(Inhalt: nicht darstellbare Signale, Fundstelle:
6BGBl I 1986, 1015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

...
7Signal Bü 100

Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung

...
8Signal Bü 101

Der Bahnübergang darf befahren werden

...
9Signal Bü 102 - Rautentafel -

Ein Überwachungssignal ist zu erwarten

...
10Signal Bü 103 - Merktafel -

Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung


III. bis V.

3. In Abschnitt B nicht enthaltene Signale

(Inhalt: nicht darstellbares Signal;

... Signal Ne 8 - Gefahranstrich -
Kennzeichnung fester Gegenstände, die wegen zu geringen Abstandes vom Gleis Personen gefährden können
Fundstelle:
11BGBl I 1986, 1016)

Signal Zs V

4. Von den dem Absatz 48 nach Maßgabe von Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1099) angefügten Signalen der DV 301 der Deutschen Reichsbahn sind ab 18. Dezember 1995 die Signale

Hf 0 (§ 3 Abs. 4 bis 6 DV 301),

Hl 13 (§ 5 Abs. 22 bis 24 DV 301) und

Sv 4 (§ 6 Abs. 8 bis 10 DV 301)

nicht mehr anzuwenden.

Der Bundesminister für Verkehr

Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...

8.
Eisenbahn-Signalordnung 1959 vom 7. Oktober 1959 (BGBl. II S. 1021), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 1986 (BGBl. I S. 1012),mit folgender Maßgabe:Abschnitt C Nr. 2 der Anlage wird erweitert um die von Abschnitt B abweichenden Signale der mit Genehmigungsverfügung des Ministers für Verkehrswesen eingeführten DV 301 der Deutschen Reichsbahn vom 16. September 1970, gültig ab 1. Oktober 1971.

...
10.
Bei der Anwendung der Verordnungen unter den Nummern 6 bis 8, insbesondere bei der Errichtung neuer sowie der wesentlichen Änderung bestehender Anlagen und Fahrzeuge, ist auf eine Vereinheitlichung hinzuwirken.
11.
Soweit einzelne Bestimmungen der unter den Nummern 1 bis 9 genannten Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten nicht oder nicht unmittelbar Anwendung finden können, gelten sie für die Deutsche Reichsbahn sinngemäß. Gleiches gilt für sonstige Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, die besondere Regelungen für die Deutsche Bundesbahn vorsehen.

Zuletzt geändert durch Art. 517 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25