| ABSCHNITT A: ALLGEMEINES | ||||
| a) | Geltungsbereich und Zuständigkeiten | |||
| b) | Begriffsbestimmungen | |||
| ABSCHNITT B: DIE SIGNALE | ||||
| I. | Hauptsignale (Hp) | |||
| Halt | Signal Hp 0 | |||
| Fahrt | Signal Hp 1 | |||
| Langsamfahrt | Signal Hp 2 | |||
| (weggefallen) | Signal Hp 00 | |||
| II. | Vorsignale (Vr) | |||
| Zughalt erwarten | Signal Vr 0 | |||
| Fahrt erwarten | Signal Vr 1 | |||
| Langsamfahrt erwarten | Signal Vr 2 | |||
| III. | Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv) | |||
| Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht | Signal Sv 0 | |||
| Fahrt! Fahrt erwarten | Signal Sv 1 | |||
| Fahrt! Halt erwarten | Signal Sv 2 | |||
| Fahrt! Langsamfahrt erwarten | Signal Sv 3 | |||
| Langsamfahrt! Fahrt erwarten | Signal Sv 4 | |||
| Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten | Signal Sv 5 | |||
| Langsamfahrt! Halt erwarten | Signal Sv 6 | |||
| IV. | Zusatzsignale (Zs) | |||
| Ersatzsignal | Signal Zs 1 | |||
| Richtungsanzeiger | Signal Zs 2 | |||
| Richtungsvoranzeiger | Signal Zs 2v | |||
| Geschwindigkeitsanzeiger | Signal Zs 3 | |||
| Geschwindigkeitsvoranzeiger | Signal Zs 3v | |||
| Beschleunigungsanzeiger | Signal Zs 4 | |||
| Verzögerungsanzeiger | Signal Zs 5 | |||
| Gleiswechselanzeiger | Signal Zs 6 | |||
| Vorsichtsignal | Signal Zs 7 | |||
| Falschfahrt-Auftragssignal | Signal Zs 8 | |||
| V. | Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts) | |||
| Nachschieben einstellen | Signal Ts 1 | |||
| Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten | Signal Ts 2 | |||
| Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten | Signal Ts 3 | |||
| VI. | Langsamfahrsignale (Lf) | |||
| Langsamfahrscheibe | Signal Lf 1 | |||
| Anfangscheibe | Signal Lf 2 | |||
| Endscheibe | Signal Lf 3 | |||
| Geschwindigkeitstafel | Signal Lf 4 | |||
| Anfangtafel | Signal Lf 5 | |||
| Geschwindigkeits-Ankündesignal | Signal Lf 6 | |||
| Geschwindigkeitssignal | Signal Lf 7 | |||
| VII. | Schutzsignale (Sh) | |||
| Halt! Fahrverbot | Signal Sh 0 | |||
| Fahrverbot aufgehoben | Signal Sh 1 | |||
| Schutzhalt | Signal Sh 2 | |||
| Kreissignal | Signal Sh 3 | |||
| (weggefallen) | Signal Sh 4 | |||
| Horn- und Pfeifsignal | Signal Sh 5 | |||
| VIII. | Signale für den Rangierdienst (Ra) | |||
| A. |
|
|||
| Wegfahren | Signal Ra 1 | |||
| Herkommen | Signal Ra 2 | |||
| Aufdrücken | Signal Ra 3 | |||
| Abstoßen | Signal Ra 4 | |||
| Rangierhalt | Signal Ra 5 | |||
| B. |
|
|||
| Halt! Abdrücken verboten | Signal Ra 6 | |||
| Langsam Abdrücken | Signal Ra 7 | |||
| Mäßig schnell abdrücken | Signal Ra 8 | |||
| Zurückziehen | Signal Ra 9 | |||
| C. |
|
|||
| Rangierhalttafel | Signal Ra 10 | |||
| Wartezeichen | Signal Ra 11 | |||
| Grenzzeichen | Signal Ra 12 | |||
| Isolierzeichen | Signal Ra 13 | |||
| IX. | Weichensignale (Wn) | |||
|
|
||||
| Gerader Zweig | Signal Wn 1 | |||
| Gebogener Zweig | Signal Wn 2 | |||
|
|
||||
| Gerade von links nach rechts | Signal Wn 3 | |||
| Gerade von rechts nach links | Signal Wn 4 | |||
| Bogen von links nach links | Signal Wn 5 | |||
| Bogen von rechts nach rechts | Signal Wn 6 | |||
| X. | Signale für das Zugpersonal (Zp) | |||
| A. |
|
|||
| Achtungssignal | Signal Zp 1 | |||
| Handbremsen mäßig anziehen | Signal Zp 2 | |||
| Handbremsen stark anziehen | Signal Zp 3 | |||
| Handbremsen lösen | Signal Zp 4 | |||
| Notsignal | Signal Zp 5 | |||
| B. |
|
|||
| Bremse anlegen | Signal Zp 6 | |||
| Bremse lösen | Signal Zp 7 | |||
| Bremse in Ordnung | Signal Zp 8 | |||
| C. |
|
|||
| Abfahren | Signal Zp 9 | |||
| (weggefallen) | Signal Zp 10 | |||
| D. |
|
|||
| Kommen | Signal Zp 11 | |||
| Grenzzeichenfrei | Signal Zp 12 | |||
| E. | ||||
| (weggefallen) | ||||
| XI. | Fahrleitungssignale (El) | |||
| Ausschaltsignal | Signal El 1 | |||
| Einschaltsignal | Signal El 2 | |||
| "Bügel ab"-Ankündesignal | Signal El 3 | |||
| "Bügel ab"-Signal | Signal El 4 | |||
| "Bügel an"-Signal | Signal El 5 | |||
| Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern | Signal El 6 | |||
| XII. | Signale an Zügen (Zg) | |||
| Spitzensignal | Signal Zg 1 | |||
| Schlußsignal | Signal Zg 2 | |||
| (weggefallen) | Signal Zg 3 | |||
| (weggefallen) | Signal Zg 4 | |||
| XIII. | Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz) | |||
| Rangierlokomotivsignal | Signal Fz 1 | |||
| Gelbe Fahne | Signal Fz 2 | |||
| (weggefallen) | Signal Fz 3 | |||
| (weggefallen) | Signal Fz 4 | |||
| XIV. | ||||
| (weggefallen) | ||||
| XV. | Rottenwarnsignale (Ro) | |||
| Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge | Signal Ro 1 | |||
| Arbeitsgleise räumen | Signal Ro 2 | |||
| Arbeitsgleise schnellstens räumen | Signal Ro 3 | |||
| Fahnenschild | Signal Ro 4 | |||
| XVI. | Nebensignale (Ne) | |||
| Trapeztafel | Signal Ne 1 | |||
| Vorsignaltafel | Signal Ne 2 | |||
| Vorsignalbaken | Signal Ne 3 | |||
| Schachbrettafel | Signal Ne 4 | |||
| Haltetafel | Signal Ne 5 | |||
| Haltepunkttafel | Signal Ne 6 | |||
| Schneepflugtafel | Signal Ne 7 | |||
| (weggefallen) | Signal Ne 8 | |||
| (weggefallen) | Signal Ne 9 | |||
| (weggefallen) | Signal Ne 10 | |||
| (weggefallen) | Signal Ne 11 | |||
| (weggefallen) | Signal Ne 12 | |||
| XVII. | Signale für Bahnübergänge (Bü) | |||
| Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung | Signal Bü 0 | |||
| Der Bahnübergang darf befahren werden | Signal Bü 1 | |||
| Rautentafel | Signal Bü 2 | |||
| Merktafel | Signal Bü 3 | |||
| Pfeiftafel | Signal Bü 4 | |||
| Läutetafel | Signal Bü 5 | |||
| ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE | ||||
| 1. | Allgemeine Bestimmungen | |||
| 2. | Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale | |||
| I. | Signale an Zügen (Zg) | |||
| Vereinfachtes Schlußsignal | Signal Zg 102 | |||
| II. | Signale für Bahnübergänge (Bü) | |||
| Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung | Signal Bü 100 | |||
| Der Bahnübergang darf befahren werden | Signal Bü 101 | |||
| Rautentafel | Signal Bü 102 | |||
| Merktafel | Signal Bü 103 | |||
| III. | bis V. | |||
| (weggefallen) | ||||
| 3. | Im Abschnitt B nicht enthaltene Signale | |||
| Gefahranstrich | Signal Ne 8 | |||
| (weggefallen) | Signal Zs V | |||
ABSCHNITT A: ALLGEMEINES
a) Geltungsbereich und Zuständigkeiten
(1) 1Diese Verordnung gilt für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen.
2Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
(2) Die Signale der ESO müssen mindestens in dem Umfang angewandt werden, den die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen (EBO und ESBO) vorschreiben.
(3) Abweichungen von der ESO können im Einzelfall zulassen
(4) Von der ESO abweichende Signale mit vorübergehender Gültigkeit kann bei Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt, bei den nicht bundeseigenen Eisenbahnen die zuständige oberste Landesverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, genehmigen.
(5) 1Anweisungen zur Durchführung der ESO können bei Eisenbahnen des Bundes vom Eisenbahn-Bundesamt, bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen von der obersten Landesverkehrsbehörde, erlassen werden.
2Die Anweisungen und ihre Änderungen sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtzeitig vor Inkrafttreten zur Kenntnis zu geben.
b) Begriffsbestimmungen
(6) Die Signale der ESO dürfen nur in den vorgeschriebenen Formen, Farben und Klangarten und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
(7) 1Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend.
2Die Abbildungen dienen zur Erläuterung.
(8) 1Die Nachtzeichen der Formsignale sind mit dem Eintritt der Dämmerung bis zum Eintritt voller Tageshelle anzuwenden.
2Bei unsichtigem Wetter sind die Nachtzeichen in jedem Fall so lange anzuwenden, bis die Tageszeichen auf eine Entfernung von 100 m zweifelsfrei zu erkennen sind.
(9) 1Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich.
1
2ABSCHNITT B: DIE SIGNALE
I. Hauptsignale (Hp)
(10) 1Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf.
2Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten.
3Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.
(11) Die Signale sind entweder
(12)
(13) 1Ein Lichthauptsignal kann mit einem Lichtvorsignal für ein folgendes Hauptsignal an einem Signalträger vereinigt sein.
2Das Hauptsignal befindet sich dann über dem Vorsignal.
3Wenn mehrere solcher Signale einander folgen, stehen sie in festgelegten Abständen.
4Der Abstand zwischen ihnen beträgt in der Regel 1 000 bis 1 300 m.
... Signal Hp 0
Halt
... Signal Hp 1
Fahrt
... Signal Hp 2
Langsamfahrt
II.
6Vorsignale (Vr)
(14) 1Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist.
2Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 oder Sh 2) ankündigen.
(15) Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.
(16) 1Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal.
2Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.
(17) 1Die
2Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar.
(18) Die
(19) 1Die
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Vr 0
Zughalt erwarten
... Signal Vr 1
Fahrt erwarten
... Signal Vr 2
Langsamfahrt erwarten
III.
4Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)
(20) 1Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.
1
2Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf
3Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf.
4Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.
5(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Sv 0
Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht
... Signal Sv 1
Fahrt! Fahrt erwarten
... Signal Sv 2
Fahrt! Halt erwarten
... Signal Sv 3
Fahrt! Langsamfahrt erwarten
... Signal Sv 4
Langsamfahrt! Fahrt erwarten
... Signal Sv 5
Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten
... Signal Sv 6
Langsamfahrt! Halt erwarten
IV.
7Zusatzsignale (Zs)
(21) 1Zusatzsignale ersetzen einen schriftlichen Befehl oder ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge.
1
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
...
3Signal Zs 1 - Ersatzsignal -,
Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren
...
4Signal Zs 2 - Richtungsanzeiger -,
Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung
...
5Signal Zs 2v - Richtungsvoranzeiger -,
Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten
...
6Signal Zs 3 - Geschwindigkeitsanzeiger -,
Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden
...
7Signal Zs 3v - Geschwindigkeitsvoranzeiger -,
Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten
...
8Signal Zs 4 - Beschleunigungsanzeiger -,
Fahrzeit kürzen
...
9Signal Zs 5 - Verzögerungsanzeiger -,
Langsamer Fahren
...
10Signal Zs 6 - Gleiswechselanzeiger -,
Der Fahrweg führt in das benachbarte durchgehende Hauptgleis
...
11Signal Zs 7 - Vorsichtsignal -,
Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren! Weiterfahrt auf Sicht!
...
12Signal Zs 8 - Falschfahrt-Auftragssignal -
Fahrt auf falschem Gleis
(21a) 1Das Signal Zs 8 zeigt außerdem an, daß am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.
1
2V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)
(22) 1Die Signale gelten für Schiebelokomotiven, die von der freien Strecke aus zurückkehren, und für Sperrfahrten, die zum Ausgangsbahnhof zurückkehren.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Ts 1
Nachschieben einstellen
... Signal Ts 2
Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
... Signal Ts 3
Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
VI.
4Langsamfahrsignale (Lf)
(23) 1Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen.
2Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.
2
3(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
...
4Signal Lf 1 - Langsamfahrscheibe -,
Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf
...
5Signal Lf 2 - Anfangscheibe -,
Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle
...
6Signal Lf 3 - Endscheibe -,
Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle
...
7Signal Lf 4 - Geschwindigkeitstafel -,
Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf
...
8Signal Lf 5 - Anfangtafel -,
Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muß durchgeführt sein
...
9Signal Lf 6 - Geschwindigkeits-Ankündesignal -,
Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten
...
10Signal Lf 7 - Geschwindigkeitssignal -
Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden
VII.
12Schutzsignale (Sh)
(24) Schutzsignale dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen.
(25) 1Die Schutzsignale gelten für Zug- und Rangierfahrten.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Sh 0
Halt! Fahrverbot
... Signal Sh 1
Fahrverbot aufgehoben
... Signal Sh 2
Schutzhalt
... Signal Sh 3 - Kreissignal -
Sofort halten
... Signal Sh 4,
... Signal Sh 5 - Horn- und Pfeifsignal -
Sofort halten
VIII.
4Signale für den Rangierdienst (Ra)
(26) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierabteilungen den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierabteilungen bestimmte Hinweise zu geben.
(27) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören
A. Rangiersignale
(28) 1Die Rangiersignale werden vom Rangierleiter gegeben.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Ra 1
Wegfahren
... Signal Ra 2
Herkommen
... Signal Ra 3
Aufdrücken
... Signal Ra 4
Abstoßen
... Signal RA 5
Rangierhalt
B. Abdrücksignale
(29) Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.
(30) 1Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird.
2Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.
(31) 1Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt.
2Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.
3(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Ra 6
Halt! Abdrücken verboten
... Signal Ra 7
Langsam abdrücken
... Signal Ra 8
Mäßig schnell abdrücken
... Signal Ra 9
Zurückziehen
C. Sonstige Signale für den Rangierdienst
... Signal Ra 10 - Rangierhalttafel -
Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden
... Signal Ra 11 - Wartezeichen -
Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten
... Signal Ra 12 - Grenzzeichen -
Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf
... Signal Ra 13 - Isolierzeichen -
Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung
IX.
6Weichensignale (Wn)
(32) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.
(33) 1Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.
1
2Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen
Signale für doppelte Kreuzungsweichen
(34) 1Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, daß die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Wn 3
Gerade von links nach rechts
... Signal Wn 4
Gerade von rechts nach links
... Signal Wn 5
Bogen von links nach links
... Signal Wn 6
Bogen von rechts nach rechts
X. Signale für das Zugpersonal (Zp)
(35) Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören
A. Signale des Triebfahrzeugführers
(36) 1Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Zp 1 - Achtungssignal -
Achtung
... Signal Zp 2
Handbremsen mäßig anziehen
... Signal Zp 3
Handbremsen stark anziehen
... Signal Zp 4
Handbremsen lösen
... Signal Zp 5 - Notsignal -
Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten -
Bremsen und Hilfe leisten
B. Bremsprobesignale
(37) 1Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen.
2Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.
(38) 1Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Zp 6
Bremse anlegen
... Signal Zp 7
Bremse lösen
... Signal Zp 8
Bremse in Ordnung
C. Abfahrsignal
D. Rufsignale
E.
(39) 1u.
2(40)
XI.
3Fahrleitungssignale (El)
(41) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.
(42) 1Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal El 1 - Ausschaltsignal -
Ausschalten
... Signal El 2 - Einschaltsignal
Einschalten erlaubt
... Signal El 3 - "Bügel ab"-Ankündesignal -
Signal "Bügel ab" erwarten
... Signal El 4 - "Bügel ab"-Signal -
Bügel ab
... Signal El 5 - "Bügel an"-Signal -
Bügel an
... Signal El 6
Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern
XII.
4Signale an Zügen (Zg)
(43) 1Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.
(43a) 1Das Schlußsignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein.
2Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.
2
3...
4Signal Zg 3
...
5Signal Zg 4
XIII.
6Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)
(44) 1Die Signale kennzeichnen
XIV.
(45)
1XV.
2Rottenwarnsignale (Ro)
(46) 1Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Ro 1
Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge
... Signal Ro 2
Arbeitsgleise räumen
... Signal Ro 3
Arbeitsgleise schnellstens räumen
... Signal Ro 4 - Fahnenschild -
Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale Ro 2 und Ro 3 die Arbeitsgleise zu räumen sind
XVI.
4Nebensignale (Ne)
(46a) Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen
XVII.
7Signale für Bahnübergänge (Bü)
(46b) 1Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Bü 0
Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung
... Signal Bü 1
Der Bahnübergang darf befahren werden
... Signal Bü 2 - Rautentafel -
Ein Überwachungssignal ist zu erwarten
(46c) 1Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.
2(Inhalt: nicht darstellbare Signale;
... Signal Bü 3 - Merktafel -
Kennzeichnung des Einschaltepunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung
... Signal Bü 4 - Pfeiftafel -
Etwa 3 Sekunden lang pfeifen
... Signal Bü 5 - Läutetafel -
Es ist zu läuten
ABSCHNITT C: KÜNFTIG WEGFALLENDE SIGNALE
1. Allgemeine Bestimmungen
(47) Der Abschnitt C enthält die von den Bestimmungen in Abschnitt B in Form oder Bedeutung abweichenden oder dort nicht enthaltenen Signale, die mit Genehmigung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur während einer Übergangszeit verwendet werden dürfen.
(48) 1Der Geltungsbereich der Signale des Abschnitts C ist besonders angegeben.
2Stellen, die nach den Bestimmungen des Abschnittes C Ausnahmen oder Genehmigungen zu den Signalen des Abschnittes C erteilen können, werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt.
2
32. Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale
I. Signale an Zügen (Zg)
II.
5Signale für Bahnübergänge (Bü)
...
7Signal Bü 100
Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung
...
8Signal Bü 101
Der Bahnübergang darf befahren werden
...
9Signal Bü 102 - Rautentafel -
Ein Überwachungssignal ist zu erwarten
...
10Signal Bü 103 - Merktafel -
Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung
III. bis V.
3. In Abschnitt B nicht enthaltene Signale
Signal Zs V
4. Von den dem Absatz 48 nach Maßgabe von Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1099) angefügten Signalen der DV 301 der Deutschen Reichsbahn sind ab 18. Dezember 1995 die Signale
Hf 0 (§ 3 Abs. 4 bis 6 DV 301),
Hl 13 (§ 5 Abs. 22 bis 24 DV 301) und
Sv 4 (§ 6 Abs. 8 bis 10 DV 301)
nicht mehr anzuwenden.