- 1.
Firma, Rechtsform, Sitz unter Angabe der Postadresse, gegebenenfalls Verband, dem das Institut angehört, und Geschäftszweck des Instituts;
- 2.
die Beschreibung der Geschäfte, die fortgeführt werden sollen;
- 3.
die Geschäftsleiter unter Angabe ihrer Wohnadresse und die Zusammensetzung der sonstigen gesetzlichen Organe des Instituts;
- 4.
die an dem Institut gehaltenen bedeutenden Beteiligungen (§ 1 Abs. 9 KWG) unter Angabe der Inhaber, der Höhe und der Struktur dieser Beteiligungen;
- 5.
die von dem Institut gehaltenen unmittelbaren Beteiligungen im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 4 zur Anzeigenverordnung;
- 6.
die engen Verbindungen im Sinne des § 1 Abs. 10 KWG unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 6 zur Anzeigenverordnung;
- 7.
die inländischen Zweigstellen unter Angabe der Postadresse;
- 8.
die Zweigniederlassungen im Ausland unter Angabe der Postadresse und unter Beifügung einer Kopie der von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Aufnahmestaates erteilten Zulassung;
- 9.
den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr unter Angabe der betroffenen Staaten und Beschreibung der Dienstleistung; soweit die grenzüberschreitenden Dienstleistungen in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden, ist die Zulässigkeit dieser Tätigkeiten nachzuweisen.