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EPPSG
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Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses – EPPSG
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§ 7 Inkrafttreten
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Dieses Gesetz tritt am 21. Dezember 2022 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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