1Im Prüfungsbereich „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Prozesse der Energiebeschaffung und des Energievertriebs schnittstellenorientiert und wirtschaftlich unter Berücksichtigung von technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen sowie unter rechtlichen Rahmenbedingungen zu planen, zu steuern und zu optimieren.
2Dies umfasst die Fähigkeit, Aspekte der Nachhaltigkeit zu beachten.
3In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
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