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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft – Bachelor-Professional in Energiewirtschaft – EnWFachwBAProFV

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1Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
2

1.
„Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“ nach § 4,
2.
„Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“ nach § 5,
3.
„Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.

Ersetzt V 806-22-6-59 v. 9.5.2017 I 1163 (EnWPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25