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Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr – eKFV

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Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13.

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 10.6.2024 I Nr. 191
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25