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Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr – eKFV

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Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 10.6.2024 I Nr. 191
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25