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Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung – EinhV

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In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.9.2009 I 3169
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25