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Eingliederungsmittel-Verordnung 2026 – EinglMV 2026

Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026

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Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

V aufgeh. durch § 4 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26