1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am Tage seiner Verkündung in Kraft.
2Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 4 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
3Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.