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Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen – EEMD-ZVAnl I

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(1) Bestandteile dieses Vertrags sind

1.
der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG,
2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,
3.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
4.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
5.
die Entgeltordnung (Anlage 5),
6.
das Glossar (Anlage 6),
7.
die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments,
8.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).

(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander

1.
dieser Vertrag,
2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),
3.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7),
4.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
5.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
6.
das Glossar (Anlage 6).

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 1.8.2024 I Nr. 258
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25