(1) 1Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung mit | 25 Prozent, |
| Geschäftsprozesse im E-Commerce mit |
30 Prozent, |
| Kundenkommunikation im E-Commerce mit |
15 Prozent, |
| Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce mit |
20 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) 1Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) 1Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäftsprozesse im E-Commerce“, „Kundenkommunikation im E-Commerce“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn